Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der

HOW ART.live GmbH, Hochosterwitz 2, 9314 Launsdorf

 

1.         Geltung

Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte der HOW ART.live GmbH („der Veranstalter“) akzeptiert der Kunde die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten exklusiv und werden hiermit etwaige widersprechende Geschäftsbedingungen von Kunden ausdrücklich ausgeschlossen. Die AGB gelten jeweils in der Fassung, die zum Zeitpunkt des Erwerbs der Eintrittskarte gültig ist/war.

 

2.         Erwerb einer Eintrittskarte

Eine Eintrittskarte kann direkt beim Veranstalter oder in verschiedenen Verkaufsstellen erworben werden. Erwirbt der Kunde die Eintrittskarte bei den Verkaufsstellen, so gelten hinsichtlich des Erwerbvorgangs deren AGB. Für den Direkterwerb der Eintrittskarte beim Veranstalter sowie für die Durchführung der Veranstaltung selbst gelten die AGB des Veranstalters.

Der Erwerb von Eintrittskarten direkt beim Veranstalter erfolgt durch schriftliche Bestellung per E-Mail, telefonisch oder auf der Webseite des Veranstalters. Beim Bestellvorgang auf der Webseite des Veranstalters kann der Kunde Eingabefehler spätestens bis zur verbindlichen Absendung der Bestellung berichtigen. Ebenso kann der Bestellvorgang durch Schließen des Internet-Browsers jederzeit abgebrochen werden. Nach Abgabe der verbindlichen Bestellung erhält der Kunde unverzüglich eine Bestellbestätigung per E-Mail. Die Bestellbestätigung dokumentiert den verbindlichen Kauf der Eintrittskarte und ist zugleich auch die Rechnung über den getätigten Erwerb.

Der Preis der Eintrittskarte ist ein Inklusivpreis, der Umsatzsteuer und Gebühren miteinschließt. Alle Preise sind in Euro ausgewiesen. Allfällige Versandkosten der Eintrittskarte sind gesondert zu bezahlen. Die Bezahlung erfolgt je nach Verfügbarkeit in bar, per Bankomat- oder Kreditkarte oder durch Überweisung innerhalb des Zahlungsziels.

Das Rücktrittsrecht im Fernabsatz, das Verbrauchern gemäß § 11 FAGG zusteht, ist beim Erwerb einer Eintrittskarte nicht anwendbar, weil es sich hierbei um eine Freizeitdienstleistung im Sinne des § 18 Abs 1 Z 10 FAGG handelt.

 

3.         Personalisierung von Eintrittskarten und Weiterverkauf

Der Veranstalter behält sich vor, Eintrittskarten für von ihm ausgewählte Veranstaltungen zu personalisieren. Im Falle einer Personalisierung ist nur die auf der Eintrittskarte genannte Person inklusive ihrer Begleitperson zum Einlass der Veranstaltung berechtigt. Zur diesbezüglichen Feststellung können die Mitarbeiter des Veranstalters beim Einlass einen Ausweis verlangen.

Eine Umpersonalisierung ist grundsätzlich möglich, der Veranstalter hebt für eine Umpersonalisierung gedruckter Eintrittskarten jedoch eine Gebühr in Höhe von € 5,00 pro Eintrittskarte ein.

Ein Weiterverkauf von Eintrittskarten zu gewerblichen Zwecken sowie von personalisierten Eintrittskarten oder vergünstigten Eintrittskarten ist nur mit vorheriger Genehmigung des Veranstalters zulässig. Diese Genehmigung hat schriftlich zu erfolgen. Sollte ein vom Veranstalter nicht genehmigter Verkauf – insbesondere auf einschlägigen Plattformen wie ebay, viagogo udgl – entdeckt werden, ist die betroffene Eintrittskarte nicht mehr gültig.

 

4.         Rückgabe, Umtausch und Verlust

Eine Rückgabe oder ein Umtausch der erworbenen Eintrittskarte ist nur bei vollständiger Absage der Veranstaltung vorgesehen. Sollte dieser Fall eintreten, wird der Veranstalter den Kunden gesondert und rechtzeitig über die Rückabwicklung der erworbenen Eintrittskarte per E-Mail und auf seiner Webseite informieren. Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer derartigen Rückabwicklung dennoch nur der Kaufpreis der Eintrittskarte, nicht aber allfällige Gebühren, die beim Kauf entstanden sind, refundiert werden, zumal die entsprechenden Leistungen bereits im Rahmen der Vertragsabwicklung erbracht wurden.

In allen anderen Fällen ist eine Rückgabe oder der Umtausch einer Eintrittskarte ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Rückgabe oder Umtausch ist auch dann ausgeschlossen, wenn der Veranstalter dem Kunden aufgrund des Nicht-Befolgens gesetzlicher, behördlicher oder vom Veranstalter festgelegter Auflagen und Maßnahmen den Zutritt zur Veranstaltung ersatzlos verweigert bzw den Kunden aufgefordert hat, die Veranstaltungsstätte zu verlassen.

Im Falle des Verlustes der Eintrittskarte wird durch den Veranstalter kein Ersatz geleistet. Sämtliche Ansprüche diesbezüglich sind gegenüber dem Veranstalter ausgeschlossen.

 

5.         Absagen und Änderungen von Veranstaltungen aufgrund COVID-19

Wenn eine Veranstaltung aufgrund der COVID-19-Pandemie vollständig abgesagt wird, tritt anstelle der Regelung des Punktes 4. dieser AGB die Möglichkeit des Veranstalters, anstelle der Rückzahlung einen Gutschein über den zu erstattenden Betrag an den Kunden zu übergeben. Diese Möglichkeit besteht gemäß § 1 Abs 4 KuKuSpoSiG nur bis zum Rückerstattungsbetrag von 70 Euro. Den 70 Euro übersteigenden Teil des Rückerstattungsbetrages hat der Veranstalter dem Kunden zurückzuzahlen. Diese Schwellenwerte und die generelle Anwendbarkeit der Regelung unterliegen den laufenden Veränderungen der COVID-19-Maßnahmen durch den Gesetzgeber.

Der Veranstalter ermöglicht es dem Kunden auch, bei Überschreiten der gesetzlichen Schwellenwerte einen Gutschein über den gesamten Rückerstattungsbetrag zu erhalten, wenn dies gewünscht wird. Kunden können Gutscheine an jede natürliche Person übergeben. Der Inhaber des Gutscheins kann mit dem Gutschein das Entgelt für eine andere Veranstaltung des Veranstalters bezahlen.

Sofern eine Veranstaltung aufgrund der COVID-19-Pandemie zwar nicht gänzlich abgesagt, jedoch in den Sitzplatzkapazitäten reduziert werden muss, ist der Veranstalter in seiner Entscheidung frei, welche Kunden zum Besuch der Veranstaltung berechtigt sind. Für jene Kunden, die aufgrund dieser Entscheidung nicht zum Besuch berechtigt sind, gelten die eben genannten Regelungen der Absage.

 

6.         Änderungen der Veranstaltung

Dem Veranstalter sind die nachfolgenden Änderungen der Veranstaltung vorbehalten, ohne dass dies zu einem wie auch immer gearteten Anspruch auf Rückgabe der Eintrittskarte und Refundierung des Kaufpreises führen würde:

Open-Air-Veranstaltungen finden bei jedem Wetter statt. Aufgrund der Wettersituation kann sich der Veranstaltungsbeginn verzögern oder die Veranstaltung zeitweise unterbrochen werden. In einem solchen Fall ist weder eine Rückerstattung noch eine Minderung des Kaufpreises möglich. Wird eine Open-Air-Veranstaltung aufgrund extremer Wettersituationen nach einer Veranstaltungsdauer von mehr als 45 Minuten abgebrochen, gilt die Leistung des Veranstalters als erbracht. Bei allen anderen Veranstaltungen gilt die Leistung des Veranstalters als erbracht, wenn mehr als die Hälfte der geplanten Veranstaltungsdauer vergangen ist.

Der Veranstalter behält sich Besetzungs-, Programm-, und Terminänderungen vor, soweit sie zumutbar, geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind. Terminänderungen aufgrund der COVID-19-Pandemie und anderen Fällen höherer Gewalt gelten dann als zumutbar, wenn der neue Veranstaltungstermin längstens 18 Monate nach dem ursprünglichen Veranstaltungstermin liegt. Die Eintrittskarte behält in diesem Fall ihre Gültigkeit.

Ein Anspruch gegenüber dem Veranstalter aufgrund des Ausfalls einer oder mehrerer Künstler oder einer nur teilweisen Nutzbarkeit der Veranstaltungsstätte ist ausgeschlossen. Über Absagen, Verschiebungen, wesentliche Veränderungen oder Wiederholungen von abgebrochenen Veranstaltungen kann der Veranstalter auch per E-Mail oder auf seiner Webseite informieren.

Ausdrücklich wird hervorgehoben, dass ein wie auch immer gearteter Schadensersatzanspruch des Kunden bei den eben genannten Änderungen einer Veranstaltung nicht besteht.

 

7.         Überbuchung / Wiederkaufsrecht des Veranstalters

Wenn eine Veranstaltung überbucht ist und der Veranstalter daher gesetzlich verpflichtet ist, Kunden den Besuch der Veranstaltung zu verbieten, wird der Veranstalter zunächst versuchen, Kunden gegen eine entsprechende Gegenleistung zum freiwilligen Verzicht auf den Besuch der Veranstaltung und zur Rückgabe der Eintrittskarte zu bewegen.

Der Kunde räumt dem Veranstalter für diese Fälle hiermit darüber hinaus ein einseitig durch den Veranstalter ausübbares Wiederkaufsrecht ein, das den Veranstalter berechtigt, die vom Kunden erworbene Eintrittskarte jederzeit zurückzukaufen. Die Höhe des Wiederkaufspreises entspricht dabei dem vom Kunden tatsächlich gezahlten Kaufpreis für die Eintrittskarte zuzüglich einer pauschalen Entschädigungszahlung in Höhe von 50% dieses Kaufpreises. Darüber hinaus stehen dem Kunden im Zusammenhang mit der Ausübung des Wiederkaufsrechts keine wie auch immer gearteten Ansprüche zu. Für den Fall, dass die höchstzulässige Kapazität einer Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt reduziert werden muss und Kunden daher nicht an jener Veranstaltung teilnehmen können, kommt diese Bestimmung nicht zur Anwendung, insofern gilt Punkt 5. der AGB.

 

8.         Veranstaltungsstätte

Der Kunde verpflichtet sich durch den Erwerb der Eintrittskarte, der Hausordnung der Veranstaltungsstätte und den sonstigen Anweisungen des Veranstalters Folge zu leisten. Die Hausordnung wird gut sichtbar in der Veranstaltungsstätte angebracht, sodass sich der Kunde sorgfältig darüber informieren kann.

Kommt der Kunde zu spät zur Veranstaltung bzw zur Veranstaltungsstätte, hat er die Einlassregelungen der Veranstaltungsstätte zu beachten. Ein Anspruch gegenüber dem Veranstalter aus dem Grunde des Zuspätkommens besteht nicht.

Innerhalb der Veranstaltungsstätte hat der Kunde den Anweisungen der Mitarbeiter des Veranstalters Folge zu leisten. Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen wie Glasgegenstände, leicht entzündliche Gegenstände oder Waffen sowie von Tieren in die Veranstaltungsstätte ist untersagt. Regenschirme dürfen in die Veranstaltungsstätte ebenso nicht mitgenommen werden, zumal die Gefahr besteht, damit das Sichtfeld anderer Kunden zu beeinträchtigen.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Gegenstände und Wertsachen, die der Kunde in die Veranstaltungsstätte mitbringt.

 

9.         Bild- und Videoaufzeichnungen

Jeder Kunde stimmt der Verwendung von Bildmaterial, das im Zuge der Veranstaltung als Foto oder Film udgl aufgenommen wird, zur Bewerbung künftiger Veranstaltungen des Veranstalters zu. Bei Fernseh- oder Streamingübertragung sowie der Anfertigung von Fotos, Video- und Tonaufnahmen seitens des Veranstalters oder vom Veranstalter beauftragter Personen erteilt der Besucher der übertragenden Fernsehanstalt sowie dem Veranstalter seine ausdrückliche Zustimmung, dass die von ihm während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen entschädigungslos ohne zeitliche und räumliche Einschränkung verwertet werden dürfen.

Ton-, Film-, Video- sowie Fotoaufnahmen durch Kunden sind nicht gestattet. Widrigenfalls ist der Veranstalter berechtigt, die Kamera bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Dies gilt insbesondere beim Fotografieren mit Blitzlicht.

 

10.       Lautstärkenwarnhinweis und Schadenersatzansprüche

Bei Konzerten kann auf Grund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Der Veranstalter rät gehörempfindlichen Personen und Kindern, vor dem Besuch von Konzerten diesbezügliche Schutzvorkehrungen zu treffen.

Soweit der Veranstalter oder seine Mitarbeiter oder ihm zurechenbare Personen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, sind wie auch immer geartete Schadensersatzansprüche – außer bei Personenschäden - gegen den Veranstalter ausgeschlossen.

 

11.       Änderung der AGB

Der Veranstalter ist berechtigt, diese AGB zu ändern, um sie den rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Änderungen der AGB werden den Kunden an die zuletzt bekanntgegebene E-Mailadresse gesendet. Die geänderten AGB gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen eines Monats nach der Zustellung schriftlich widerspricht. Der Veranstalter wird bei Übersendung der geänderten AGB auf diese Frist hinweisen.

 

12.       Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf sämtliche Rechtsverhältnisse, die zwischen dem Veranstalter und dem Kunden bestehen, ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Die Anwendung des UN-Kaufrechts, der Verweisungsnormen des IPRG und der ROM I-VO ist ausgeschlossen.

Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht in 9020 Klagenfurt vereinbart. Im Hinblick auf Kunden, die als Verbraucher iSd Konsumentenschutzgesetzes anzusehen sind, wird auf den Gerichtsstand des § 14 KSchG hingewiesen.

 

 

Stand: 02.03.2022